Terminvereinbarung und erster Termin
Sie möchten einen Termin bei uns vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Während der Behandlungszeit sind wir leider nicht persönlich erreichbar.
Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir werden Sie umgehend zurückrufen.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie aus organisatorischen Gründen bitte folgendes mit:
- Ihre gültige Verordnung, da wir ohne ärztliche Verordnung nicht behandeln dürfen
- Ihren Kalender zur weiteren Terminplanung
Bitte machen Sie es sich im Wartezimmer gemütlich, wir werden Sie zum vereinbarten Behandlungsbeginn dort abholen.
Verordnungen
Verordnungen für eine logopädische Behandlung werden je nach Indikation von folgenden Ärzten ausgestellt:
Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Phoniater und Pädaudiologen.
Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Daher ist es aus organisatorischen Gründen sehr wichtig, die Verordnung erst nach der Terminabsprache abzuholen.
Hausbesuche
Sofern ärztlich verordnet kann die Therapie auch gerne bei Ihnen Zuhause stattfinden.
Kosten/Zuzahlungen
In der Regel übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine logopädische Therapie.
Als privat Versicherte(r) erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag und einen entsprechenden Honorarvertrag.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder nutzen Sie das Kontaktformular.